Seit Ende 2023 berät die neue Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung Sachsen Vergabestellen in Sachsen bei der Implementierung sozialer und ökologischer Kriterien in Vergabeverfahren. Die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung Sachsen ist der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) angegliedert. Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) ist seit 1994 das sächsische Kompetenzzentrum zu Fragen des öffentlichen Auftragswesens für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Interessenvertreter.
Weitere InformationenDie Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung in Sachsen hat Ende 2023 ihre Arbeit aufgenommen und ist sachsenweit für die Beratung und Schulung zur Implementierung sozialer und ökologischer Kriterien in Vergabeverfahren tätig. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden unter anderem unterstützt durch Beratungs- und Bildungsangebote.
Mit dem Schwerpunkt Nachhaltige Beschaffung ist die Kompetenzstelle der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) angegliedert. Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) finanziert die Arbeit der Kompetenzstelle.
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) ist seit 1994 das sächsische Kompetenzzentrum zu Fragen des öffentlichen Auftragswesens für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Interessenvertreter. Mitglieder und Träger des Vereins sind die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden sowie Leipzig, die Architektenkammer Sachsen, die Ingenieurkammer Sachsen und der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Folgende Leistungen und Aktivitäten übernimmt die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung Sachsen unter anderem:
Schulungen im Bereich Nachhaltige Beschaffung (Webinare, Präsenzveranstaltungen)
Vernetzung und Austausch (mit anderen Kompetenzstellen, Experten für Fokusthemen, Organisationen)
Beratung
Pflege einer Datenbank als Recherchegrundlage auf der Website
Veröffentlichung von regelmäßigen Newsletter „Neues Nachhaltige Lesen“
Mittlere Art und Güte & Entwürfe und Erläuterungen zum VergabeTransfG und zur UVgO
Mittlere Art und Güte
Aber kein Mittelwert!
Nach § 243 BGB muss ein Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte liefern, sofern nichts Näheres bestimmt ist. Bei Beschaffungen wie Gebäudereinigung ist es schwierig, die Qualität im Voraus zu bestimmen. Ein Auftraggeber wollte die höchste Leistungspunktzahl den Bietern zuweisen, deren produktive Stunden am nächsten zum Mittelwert aller Angebote lagen, was jedoch unzulässig ist.
Bei der Bewertung des Preises ist die Mittelwertmethode ausgeschlossen, und das gilt auch für die Leistungsbewertung. Ein solches System unterstellt, dass objektive Wertungskriterien verwendet werden, doch das Ergebnis hängt von den Angeboten der Mitbewerber ab, nicht von objektiven Kriterien. In diesem System erhalten Bieter mit weniger Leistung mehr Punkte als solche mit überdurchschnittlicher Leistung, was dazu führen kann, dass das beste Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag erhält.
Außerdem:
Entwürfe und Erläuterungen zum VergabeTransfG und zur UVgO Jetzt lesen und informieren!
Als Nachhaltige Beschaffung wird oft die Integration von ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien innerhalb eines Einkaufs- und Beschaffungsprozesses bezeichnet. Im Beschaffungsprozess von Produkten und Dienstleistungen wird dabei in allen Bereichen, von der Herstellung bis zur Entsorgung, auf möglichst geringe Folgen für die Umwelt geachtet. Im Bereich des öffentlichen Einkaufs können Auftraggeber im Vergabeverfahren Nachhaltigkeitskriterien in der Leistungsbeschreibung, in den Eignungskriterien, den Ausführungsbedingungen oder den Zuschlagskriterien formulieren.
Der Begriff Nachhaltigkeit bezieht sich auf ein Handlungsprinzip in der Nutzung von Ressourcen. Nachhaltigkeit basiert auf drei Säulen: wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und ökologische Tragfähigkeit. Diese können im Beschaffungsprozess vielfältig berücksichtigt werden.