Die Markterkundung ist für öffentliche Auftraggeber das zentrale und auch im Vergaberecht verankerte (s. § 28 VgV) Instrument, um vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens gezielt Informationen für die Durchführung von effizienten und rechtssicheren Vergaben zu erhalten. Markterkundungen helfen insoweit Auftraggebern zur Findung der besten Vergabestrategie.
Markterkundungen tragen auch zur exakten Bedarfsfestlegung und zur korrekten Schätzung des Auftragswerts bei. Sie sind weiter eine Voraussetzung für gute Vergabeunterlagen und für eine klare Leistungsbeschreibung. Auch für die Frage, ob Auftraggeber ausnahmsweise Produkte vorgeben können, bildet eine Markterkundung eine wertvolle Unterstützung. Klare und umfassende Markterkundungen fordert die Rechtsprechung zudem als Voraussetzung für eine nur im Ausnahmefall zulässige Direktvergabe an nur „ein“ Unternehmen.
In dem praxisnahen Webinar werden folgende Themen konkret behandelt:
Zum Referent:
Herr Norbert Portz ist ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes und Rechtsanwalt. Bis Ende 2021 leitete er beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, der insgesamt in Deutschland ca. 11.000 Städte und Gemeinden vertritt, das Vergabedezernat.
Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Werken, an denen er mitwirkt, gehören:
· Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B, 23. Auflage 2026
· Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2025
· Röwekamp/Friton/Kus/Portz, VgV-Kommentar, 3. Auflage, 2025
· Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 3. Auflage 2025
· Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024
· Beck`sches Handbuch Nachhaltigkeit im Vergaberecht, 1. Aufl. 2024.
24.11.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr
100,00€ je Teilnehmer.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Seminarplattform „edudip“.
Die Teilnehmer erhalten eine Einladung mit Link per E-Mail bis ca. 3 Tage vor dem Webinar.
Die Rechnung geht separat an die angegebene Rechnungsstelle bzw. an die registrierte Einrichtung.