Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
| SDGs |
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Die Sustainable Development Goals (SDGs) umfassen 17 Ziele für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung, die im Zuge der Agenda 2030 im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Mit den SDGs wird eine nachhaltige Entwicklung als eine dauerhaft tragfähige Entwicklung betrachtet, die auf alle relevanten Dimensionen (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und Ebenen (national, regional und lokal) ausgerichtet ist.
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| Schwammstadt-Prinzip |
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Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine Neuausrichtung im Umgang mit Regenwasser erforderlich – von der reinen Ableitung hin zu einer Bewirtschaftung des Regenwassers vor Ort als wertvolle Ressource. Eine Schwammstadt – im Wesentlichen charakterisiert durch weniger Versiegelung sowie unterschiedliche Grün- und Infiltrationsmaßnahmen – soll in der Lage sein, wie ein Schwamm bei starkem Niederschlag viel Wasser aufnehmen und bei Trockenheit und Hitze abgeben zu können. Zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser steht eine Vielzahl an naturnahen, aber auch technischen Verfahren zur Verfügung (u. a. wasserdurchlässige Oberflächen, Versickerungs- und Rückhaltemulden, Zisternen, Rigolensysteme, Wasserflächen, Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung). Das Schwammstadt-Prinzip, das auf einer wasserbewussten bzw. -sensiblen Stadtentwicklung mit blau-grüner Infrastruktur aufbaut, verspricht eine erhöhte Widerstandsfähigkeit von Gemeinden und Städte gegen den Klimawandel. Die Vorteile sind vielfältig:
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| Scope Emissionen 1, 2, 3 |
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Das Scope-Konzept ist eine Kategorisierung des CO2-Fußabdruckes von Unternehmen.
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| Submission |
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Submission steht stellvertretend für den Begriff der Angebotsöffnung, was den besonderen Termin bezeichnet, bei dem die von den Bietern für einen öffentlichen Auftrag eingegangenen Angebote von der vergebenden Stelle geöffnet werden. Die Öffnung der Angebote muss mindestens von zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei sind u. a. der Name und die Adresse der Bieter, die Endbeträge ihrer Angebote sowie andere preisbezogene Informationen und etwaige Nebenangebote festzuhalten (§ 14 VOB/A, § 14 EU VOB/A bzw. § 14 VOL/A). Das bei der Angebotsöffnung erstellte Protokoll, das sog. Submissionsprotokoll, gehört in die Vergabeakte des Auftraggebers. |
| Subunternehmer |
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| Subunternehmer sind Unternehmen, die von Hauptauftragnehmern beauftragt werden, um Teile eines öffentlichen Auftrags zu erfüllen. |